Nachunternehmer
gemeinsam erfolgreich <span
Für den nachhaltigen Leistungserhalt und das zukünftige Wachstum beteiligen wir sie – wertgeschätzte Partnerunternehmen – unter Beibehaltung der beiderseitigen hohen Arbeitsansprüche mit Qualität und Zuverlässigkeit gemeinsam Installationsprojekte im Sinne unserer Kunden effektiv zu realisieren.
das erwarten wir von unseren Partnern:
- Mehrjährige Erfahrung in der Elektroinstallation mit Aufmaßaufträgen und Großbaustellen
- Eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen mit sämtlichen notwendigen Dokumenten zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland
- Gültige Gewerbeanmeldung bzw. aktueller Handelsregisterauszug
- Nachweis der Handwerkskammermitgliedschaft, Vorlage Kopie der Handwerkskarte
- Bestehende Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von möglichen Schäden
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n),
- für in der EU ansässige Unternehmer Kopie der Anzeige nach §18 Arbeitsentsendegesetz und Kopien der A1 oder E101-Bescheinigungen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Gültige Freistellungsbescheinigung vom deutschen Finanzamt nach §48b EstG
- Arbeitsteams mit mindestens 5 Mitarbeitern und deutschsprachiger Teamleitung