Nachunternehmer

gemeinsam erfolgreich

Für den nachhaltigen Leistungserhalt und das zukünftige Wachstum beteiligen wir sie – wertgeschätzte Partnerunternehmen – unter Beibehaltung der beiderseitigen hohen Arbeitsansprüche mit Qualität und Zuverlässigkeit gemeinsam Installationsprojekte im Sinne unserer Kunden effektiv zu realisieren.

das erwarten wir von unseren Partnern:

  • Mehrjährige Erfahrung in der Elektroinstallation mit Aufmaßaufträgen und Großbaustellen 
  • Eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen mit sämtlichen notwendigen Dokumenten zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland
  • Gültige Gewerbeanmeldung bzw. aktueller Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Handwerkskammermitgliedschaft, Vorlage Kopie der Handwerkskarte
  • Bestehende Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von möglichen Schäden
  • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse(n),
  • für in der EU ansässige Unternehmer Kopie der Anzeige nach §18 Arbeitsentsendegesetz und Kopien der A1 oder E101-Bescheinigungen
  • Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Gültige Freistellungsbescheinigung vom deutschen Finanzamt nach §48b EstG
  • Arbeitsteams mit mindestens 5 Mitarbeitern und deutschsprachiger Teamleitung

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